Seit 20. April können Geschäfte bis zu 800 m² Verkaufsfläche unter bestimmten Auflagen wieder eröffnen. Diese Limitierung soll es ermöglichen, dass Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen vermieden werden und sich in der Einrichtung insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche befindet. Zudem muss nach der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung gewährleistet sein, dass der Mindestabstand zwischen Personen 1,5 Meter beträgt und dass Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Als Hygieneauflage sieht die Verordnung beispielsweise die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Schutzscheiben für Kassen- und Thekenpersonal vor. Das Gesundheitsamt Landau Südliche-Weinstraße bietet Geschäften eine Hilfestellung an und hat ein Konzept erstellt, welche Hygienemaßnahmen getroffen werden können, um den Auflagen gerecht zu werden.
Die Handreichung des Gesundheitsamtes Landau – Südliche Weinstraße bietet in Kurzform einen Maßnahmenplan zur Händehygiene sowie zu Abstandsregelungen, Hygiene im Verkaufsraum und zum Tragen von Masken.
Im Konzept gibt das Gesundheitsamt unter anderem Empfehlungen zum Tragen von nicht medizinischen Alltagsmasken („Community-Masken“) für das Personal. Die Stoffmasken stellen zwar keinen sicheren Schutz gegen das Corona-Virus dar, beugen jedoch zumindest in einem begrenzten Umfang der Verbreitung von Tröpfchen vor und können das Risiko von Infektionen somit reduzieren. Außerdem sollten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Waschgelegenheit mit warmem fließendem Wasser, Seife, Einmalhandtüchern und
Verfügung gestellt werden. Bei der derzeitigen Desinfektionsmittelknappheit könne notfalls Alkohol mit mindestens 70 % verwendet werden.
Die gesamte Handreichung mit allen wichtigen Vorkehrungen ist auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de, dort unter dem Stichwort „Corona“, abrufbar.