Die Elternbeiträge in Krippen, Horten und altersgemischten Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße werden aufgrund der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 1. April ausgesetzt. Das hat der Kreisvorstand in einer Eilentscheidung beschlossen.
„Dies gilt solange bis die Einschränkungen durch die Bundesgesetzgebung aufgegeben werden für alle Eltern, deren Kinder aktuell keine Kindertagesstätte besuchen können sowie auf formlosen Antrag für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Diese Regelung wird analog auf die Elternbeiträge in der Tagespflege angewandt“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern.
Infolge der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt derzeit an allen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz das reguläre Betreuungsangebot. Eltern können lediglich eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet oder ein Härtefall vorliegt.
Aufgrund der Richtlinie zur Elternbeitragserhebung in Krippen, Horten und altersgemischten Einrichtungen ist für die Betreuung von U2-Kindern in Krippen oder altersgemischten Gruppen und für die Betreuung von Schulkindern im Hort ein nach Einkommensgrenzen und Kinderzahl gestaffelter monatlicher Beitrag in Höhe von bis zu 455 Euro zu leisten.
Im Landkreis Südliche Weinstraße werden für 48 Kinder aus dem Kindertagesstättenbereich sowie für circa 150 Kinder im Bereich der Kindertagespflege monatlich Elternbeiträge eingenommen.