Sommerzeit ist Gartenzeit: Blumen blühen, Gemüse und Obst aus dem eigenen Garten reift heran. Damit sich der Gärtner an seiner Saat erfreuen kann und der Rasen auch schön grün leuchtet, braucht es Gießwasser. Bürgerinnen und Bürger, deren Anwesen an Bächen liegen, nutzen öffentliche Gewässer, um ihre Gärten zu gießen.
Was erlaubt und was verboten ist – beim Wässern von Blumen, Gemüse, Obst und Rasen im eigenen Garten – darüber informiert die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben:
Erlaubt ist
- Wasser mit Handschöpfgeräten wie Eimer oder Gießkannen aus dem fließenden Gewässer zu entnehmen – solange genug Wasser im Gewässer vorhanden ist, d.h. die ökologische Funktion nicht beeinträchtigt ist.
- Regenwasser zu sammeln, um den Garten zu bewässern.
Nicht erlaubt ist
- Wasser mit einer Pumpe aus dem Gewässer zu entnehmen
- Gewässer aufzustauen, um Wasser zu entnehmen. Das behindert die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen
- Treppen, Mauern oder ähnliche Zuwege zum Gewässer zu bauen
- Gewässer mit Brücken zu überbauen
- Bei Niedrigwasserzeiten, etwa im Hochsommer, ist es verboten, Wasser zu entnehmen.
Das Landeswassergesetz regelt alles rund um die Wasserentnahme. Wird wiederholt dagegen verstoßen, drohen empfindliche Bußgelder.
Bürgermeister Olaf Gouasé appelliert: „Damit helfen Sie mit, unsere kleinen Fließgewässer, und die Wasserorganismen zu schützen und bewahren unsere Bäche davor auszutrocknen. Bitte übernehmen Sie Verantwortung für unsere Gewässer und unsere Umwelt.“
Weitere Informationen: Bernhard Bäcker, 06323 959-137 oder bernhard.baecker@vg-edenkoben.de
Text: Ivonne Trauth, GFGmbH – Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V., Bild: GFGmbH – Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V., Loew design (2014)