10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Stadt Landau passt Hygienekonzept für Sporthallen an Lockerungen an

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Kontaktsport darf in Gruppen von bis zu zehn Personen ausgeübt werden, die Umkleidekabinen werden geöffnet und die Bestimmungen für die Belüftung während der Trainingszeiten werden gelockert: Am Mittwoch, 24. Juni, sind die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und mit ihr Lockerungen im Bereich Sport in Kraft getreten. Die Stadtverwaltung Landau hat ihr Hygienekonzept für die Nutzung der Sporthallen an die neue Verordnung angepasst.

Grundpfeiler des Hygienekonzepts bleiben aber die Einhaltung des Mindestabstands bei Gruppen von mehr als zehn Personen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit sowie eine Personenbeschränkung von maximal einer Person pro zehn Quadratmeter. Außerdem gilt in den Sporthallen Maskenpflicht, wobei auf der eigentlichen Sportfläche keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Duschen bleiben geschlossen.

Sportdezernent Dr. Maximilian Ingenthron begrüßt die jüngste Entwicklung: „Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Die Lockerungen bieten den Vereinen und Sportgruppen mehr Freiheit und erlauben intensivere Formen des Trainings. Deshalb setzt die Stadt die neuen Regelungen unmittelbar in Kraft. Wir wünschen den Sportlerinnen und Sportlern viele Freude und hoffen, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.“

Pressemitteilungen der Stadt Landau in der Pfalz.

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