Die Kulturabteilung der Stadt Landau weist nun noch einmal darauf hin, dass für städtische Veranstaltungen, die im vergangenen Frühjahr Corona-bedingt ersatzlos ausfallen mussten, die Ticketgebühr nach Vorlage der Tickets zurückerstattet wird.
Die Rückgabe sollte bis spätestens 30. November erfolgt sein.
Dabei gilt es zu beachten, dass eine Rückerstattung immer nur an der Stelle abgewickelt werden kann, bei der die Tickets auch erworben worden sind. Wurden die Tickets online gebucht, erfolgt die Rückabwicklung online über www.ticket-regional.de. Wurden die Tickets an einer bestimmten Vorverkaufsstelle gekauft, läuft die Rückerstattung über diese Vorverkaufsstelle.
Betroffene Veranstaltungen sind: Rising Stars (19. März 2020), La Traviata (1. April 2020), Meisterkonzert III (5. April 2020), Sinfoniekonzert (22. April 2020), Diese Nacht oder nie! (29. April 2020) und Meisterkonzert IV (10. Mai 2020).
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.