„Rund 90000 Südpfälzer werden einen Anspruch auf kostenfreie Schutzmasken erhalten“, so der südpfälzische Bundestagesabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart (CDU). Anspruch auf Schutzmasken haben diejenigen, die besonders gefährdet sind.
Die Masken sind insbesondere gedacht für über 60 Jährige und Angehörige von Risikogruppen. Der Anspruch richtet sich insgesamt auf 15 Masken pro Person. Die Abgabe soll in den Apotheken erfolgen.
Die ersten drei Masken sollen die Anspruchsberechtigten bereits im Dezember 2020 in einem vereinfachten Verfahren etwa nach Vorlage des Personalausweises erhalten. Ab Januar 2021 haben die Berechtigten ihren Anspruch für die Abgabe der weiteren 12 Masken durch die Vorlage einer Bescheinigung ihrer Krankenkasse nachzuweisen, die ihnen zugestellt wird.
Ab Januar 2021 ist eine Eigenbeteiligung der Versicherten von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken vorgesehen. Dies sieht der Entwurf einer Rechtsverordnung vor, der heute durch das Bundesgesundheitsministerium vorgestellt wurde. Gebhart weiter: „Der Anspruch soll vor allem ein Beitrag zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen sein. Gerade für Senioren oder Patienten mit chronischen Erkrankungen ist dies besonders relevant.“
Anspruchsberechtigt sind bundesweit insgesamt 27,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Der Bund übernimmt die Kosten in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro.
Die Verordnung wird vermutlich nächste Woche in Kraft treten.