Die vorgesehene Erhöhung der Gebührensätze der Kreismusikschule wird aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht wie ursprünglich geplant rückwirkend ab August 2020 eingeführt. Das hat der Kreistag in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Die Erhöhung soll ab dem Schuljahr 2021/22 umgesetzt werden.
„Eine jetzt umzusetzende Gebührenerhöhung wäre in der aktuellen Situation ein falsches Signal an die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und würde auf Verständnislosigkeit stoßen“, begründete Landrat Dietmar Seefeldt den Vorstoß der Verwaltung, der im Kreistag auf Zustimmung traf. 25 Familien hätten den Unterricht wegen Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder geringeren Einnahmen in der Selbständigkeit bereits gekündigt. Die Verschiebung der beabsichtigten Erhöhung soll weitere Kündigungen vermeiden und mittelfristig höheren Schaden für die Kreismusikschule abwenden. Durch die Verschiebung entstehen dem Landkreis Südliche Weinstraße Mindereinnahmen von rund 7.400 Euro.