„Es kann nicht richtig sein, dass regelmäßig rheinland-pfälzische Betriebe bei den Corona-Regelungen gegenüber denen in benachbarten Bundesländern benachteiligt werden“, so Peter Lerch, CDU-Landtagsabgeordneter aus der Südpfalz.
Doch was regt den Abgeordneten so auf? Wie die Meisten begrüßt auch er, dass zum 1. März die Friseurgeschäfte wieder geöffnet werden dürfen. Hierzu bedarf es jedoch klarer Regelungen, welche frühzeitig kommuniziert und nicht schlechter sein dürfen, als in benachbarten Bundesländern. Leider kamen diese Regelungen in der Vergangenheit immer auf den „letzten Drücker“, sodass sich die Betriebe oft nicht rechtzeitig darauf einstellen konnten.
Nun ist geregelt, dass sich in Friseursalons unter 800 qm Besuchsfläche nur eine Person pro 10 qm aufhalten darf. Dies scheint in Rheinland-Pfalz inclusive des anwesenden Personals zu gelten. Demgegenüber haben Bayern und Baden-Württemberg jedoch geregelt, dass sich die Begrenzung nur auf „einen Kunden“ pro 10 qm bezieht, das Personal also nicht eingerechnet werden muss. Darin sieht der Abgeordnete „einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Friseurhandwerk in den anderen Bundesländern“.
Nach Lerch wäre dies nicht die erste Branche, welche bei den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Corona-Verordnungen benachteiligt wäre. Schon viele Betriebe waren bei den vergleichsweise geringen Landeszuweisungen für coronabedingte Einnahmeausfälle benachteiligt. Nachteile mussten in der Vergangenheit beispielsweise auch die Fahrschulen, die Fitnessstudios und der Landauer Zoo hinnehmen. „Um dies zu vermeiden, habe ich in einem Brief an Dr. Volker Wissing, Wirtschaftsminister des Landes, auf das Problem hingewiesen und um baldige Abhilfe gebeten, so abschließend Lerch.
Landau, den 22.2.21
Peter Lerch MdL