Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Alle Informationen rund ums Thema Impfen in Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/impfen.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.