Seit 21. Mai 2021 gilt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dort wird die zweite Stufe des sogenannten Perspektivplans Rheinland-Pfalz geregelt. Diese Regeln greifen auch im Landkreis Südliche Weinstraße. Was ist neu?
Mit den neuen Regelungen gibt es unter anderem Lockerungen in den Bereichen Kultur und Sport: Sport treiben ist wieder innen und außen möglich. Draußen dürfen bis zu fünf Erwachsene aus bis zu fünf verschiedenen Haushalten kontaktlos und mit Abstand miteinander trainieren, sofern die Sportausübung von einer Trainerin bzw. einem Trainer angeleitet wird.
In Hallen darf im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen, nämlich fünf Personen aus zwei Haushalten, unter Anleitung einer Trainerin bzw. einem Trainer kontaktlos Sport getrieben werden. Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein. Bei Einhaltung eines Abstandes von drei Metern dürfen auch mehr Personen Sport treiben. In allen Fällen besteht eine Personenbegrenzung von einer Person je 40 Quadratmeter Trainingsfläche.
Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung einer Trainerin bzw. einem Trainer gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Auf Spielplätzen müssen anwesende Erwachsene nach wie vor Maske tragen.
Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien gestattet, die allerdings Maske tragen und Abstand halten müssen, einen festen Sitzplatz zugeteilt bekommen und getestet, geimpft oder genesen sein müssen.
Fitnessstudios und Tanzstudios dürfen wieder öffnen. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für den Sport im Innenbereich.
Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 100 Zuschauern auf festen Plätzen wieder möglich. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen getestet, vollständig geimpft oder im Besitz eines Genesenen-Nachweises sein. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
Zudem entfällt das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit.
Die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit allen Regelungen ist unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen zu finden.