Das ist neu: Ab sofort werden im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße auch Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren geimpft. Bislang galt gemäß den bundesweiten Vorgaben „Ü18“ in der Einrichtung im Landauer Gewerbepark am Messegelände. OB Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt begrüßen den Beschluss von Bund und Ländern, nun auch Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot zu unterbreiten.
„Es ist gut, dass es jetzt ein eindeutiges und einheitliches Angebot für Jugendliche gibt“, sind sich die beiden Verwaltungschefs einig. „Damit können Eltern und ihre Kinder nun selbst entscheiden, ob sie das Impfangebot von Bund, Ländern und Kommunen annehmen. Unsere Hoffnung ist, dass viele Jugendliche in den Sommerferien von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, um einen möglichst sicheren Start in das neue Schuljahr in Stadt und Kreis gewährleisten zu können – dies besonders vor dem Hintergrund, dass viele Fachleute im Herbst und Winter einen Anstieg der Corona-Infektionen gerade bei Kindern und Jugendlichen erwarten.“
Angesichts der zunehmenden Impfangebote und -notwendigkeiten sowie der Unsicherheiten zur Situation im Herbst und Winter stellen Hirsch und Seefeldt die Frage, ob der 30. September tatsächlich der richtige Termin für einen umfassenden Rückbau der Impfzentren in Rheinland-Pfalz sei. Beide hatten angesichts der grassierenden Delta-Variante des Corona-Virus bereits früh darauf hingewiesen, dass einmal zurückgebaute Strukturen nur schwer wieder aktivierbar seien.
Aktuell wird im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße weiter fleißig geimpft – und das auch ohne Termin. Diese Möglichkeit haben an den ersten beiden Tagen bereits deutlich über 300 Frauen und Männer genutzt; auch die Jugendlichen, die ab sofort am Standort Landau geimpft werden, benötigen keinen Termin. In dieser und der kommenden Woche wird im Impfzentrum wochentags von 8 bis 14 Uhr ohne Termin geimpft. Mitzubringen sind nach Möglichkeit Impfausweis, Personalausweis und, falls vorhanden, Krankenkassenkarte.
Achtung: Wer zwischen 12 und 17 Jahren alt ist und sich gegen Corona impfen lassen möchte, muss beim Gang ins Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße von mindestens einer Sorgeberechtigten bzw. einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Von der bzw. dem zweiten Sorgeberechtigten muss eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegen. Im Ausnahmefall kann auch eine dritte Person die Minderjährige oder den Minderjährigen begleiten, etwa die Großmutter oder der Großvater. Dann muss aber eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter mitgebracht werden.
Es ist aber auch weiterhin möglich, sich für einen Termin im Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße registrieren zu lassen. Das geht unter 0800/57 58 100 bzw. https://impftermin.rlp.de direkt beim Land Rheinland-Pfalz.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.