Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau ist weiter gestiegen und liegt nach Mitteilung des Landesuntersuchungsamts am heutigen Montag bei 49,1. Damit befindet sich die Südpfalzmetropole den zweiten Tag in Folge über der wichtigen Grenze von 35. Am gestrigen Sonntag betrug der Inzidenzwert 42,7.
Achtung: Erst nach drei Tagen über einer Inzidenz von 35 treten in Städten und Landkreisen zusätzliche einschränkende Maßnahmen in Kraft – und zwar ab dem übernächsten Tag. Dies betrifft vor allem die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass alle Personen, die nicht geimpft oder von COVID-19 genesen sind, bei vielen Aktivitäten im Innenbereich einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Betroffen sind u.a. Friseur- und Krankenhausbesuche, die Teilnahme an Veranstaltungen oder der Zugang zur Innengastronomie. Einzige Ausnahme: Sport im Innenbereich ist inzidenzunabhängig nur geimpft, genesen oder getestet erlaubt. Generell von der Testpflicht ausgenommen sind immer Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler.
Alle geltenden Vorschriften regelt die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie kann auf www.corona.rlp.de eingesehen werden.
Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.