Kostenlose Corona-Tests: Übersicht der Testmöglichkeiten im Kreis

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Seit dem zurückliegenden Wochenende sind Corona-Schnelltests wieder für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Rahmen des Projekts „Testen für alle“ kostenlos. Auf der Internetseite www.suedliche-weinstrasse.de findet sich unter „Aktuelles“ > „Corona“ eine Übersicht der aktuellen Teststationen im Landkreis.

Wichtig zu wissen: Fällt der Schnelltest, welcher durch eine Teststation durchgeführt wurde, positiv aus, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus und die Personen müssen sich sofort in 14-tägige häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben – und zwar unabhängig von der Kontaktaufnahme durch das zuständige Gesundheitsamt. Denn aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann sich die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt verzögern – es gilt aber dennoch die sofortige Absonderungs-Pflicht, nach der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem sind durch die positiv getestete Person selbst unverzüglich die Kontaktpersonen darüber zu informieren, damit diese sich ihrerseits absondern und sich testen lassen. Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße sendet dazu ein Informationsschreiben an alle Corona-Positiven, das diese wiederum an Familie, Freunde, Nachbarn oder andere Personen weitergeben sollen, mit denen sie in engem Kontakt standen. Relevant sind die Kontakte aus den letzten zwei Tagen vor dem positiven Test beziehungsweise die Kontakte in den letzten zwei Tagen vor den ersten Krankheitssymptomen. Und natürlich die Kontakte, die man gegebenenfalls sogar nach dem positiven Test oder nach dem Symptombeginn noch hatte. Das Gesundheitsamt ist bemüht, dieses Informationsschreiben so schnell wie möglich zu versenden, bittet allerdings, aufgrund der hohen Fallzahlen um Geduld.

Im Übrigen kann auch ein Arzt jemanden als sogenannte enge Kontaktperson einstufen und eine Testung mittels PCR durchführen und abrechnen.

Zur Bestätigung des positiven Schnelltests, welcher durch eine Teststation durchgeführt wurde, sollte dann ein sogenannter PCR-Test (kostenlos) durchgeführt werden. Dieser ist zwar freiwillig aber deshalb wichtig, weil bei einem negativem PCR-Ergebnis die Quarantäne beendet werden kann. Weiter wird ein PCR Testergebnis benötigt, um im Anschluss ein Genesenenzertifikat erhalten zu können. Welches Testzentrum eine solche Testung durchführt, kann über den Link https://corona.rlp.de/de/testen/ in Erfahrung gebracht werden. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.kv-rlp.de/corona-anlaufstellen-umgezogen/.

Die positiven Ergebnisse von Schnelltest und PCR-Test werden dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz durch die Teststellen namentlich übermittelt. Aufgrund der derzeit so hohen Fallzahlen erfolgt die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt verzögert. Über die Ärztinnen und Ärzte oder die Online-Zugänge vieler Labore erfahren die Infizierten meist unmittelbar nach Vorliegen ihr Testergebnis, der „offizielle Anruf“ vom Gesundheitsamt mit der Anordnung zur Isolation folgt etwas später. Es gilt: Wer positiv getestet ist, muss sich laut geltender Absonderungsverordnung isolieren.

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