In ganz Rheinland-Pfalz gelten seit heute neue Corona-Regeln, neu ist vor allem die weitreichende „2G-Regel“ für drinnen. Das heißt, dass sich ab heute fast überall in öffentlichen und gewerblichen Innenräumen nur noch gegen das Coronavirus geimpfte oder davon genesene Personen aufhalten dürfen.
In Innenräumen gilt „2G“, das heißt, man muss gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein. Das betrifft insbesondere die Innengastronomie, Kulturveranstaltungen, Friseure und Kosmetikstudios, Fitnessstudios und anderen Sport im Innenbereich sowie weitere Bereiche. Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten sind ausgenommen. Ältere Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren, die nicht geimpft sind, müssen negativ getestet sein. Für sie reicht dazu ein beaufsichtigter Selbsttest, sie müssen nicht dauernd in eine Teststation. Auch in der Hotellerie gilt die 2G-Regeln, ungeimpfte Kinder und Jugendliche mit Testpflicht müssen dort alle 72 Stunden einen negativen Test vorweisen. Der Einzelhandel findet zwar auch in Innenräumen statt, ist von der 2G-Regel aber ausgenommen. Auch bei Bildungsangeboten in öffentlichen oder privaten Einrichtung gibt es eine Ausnahme, dort gilt „3G“ und Maskenpflicht (Ausnahme: wenn unter Wahrung des Abstandsgebots ein Sitzplatz eingenommen wird) sowie die Pflicht zur Kontakterfassung.
Am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr gilt „3G“, man muss also geimpft, genesen oder aktuell negativ auf das Coronavirus getestet sein. Der entsprechende Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein und muss durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein, also zum Beispiel an einer Teststation. Ein negativer PCR-Test geht natürlich auch. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss am Arbeitsplatz die Maske aufbehalten. In Reisebussen gilt „2G“.
In Innenräumen sind generell Masken zu tragen. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, sofern genügend Abstand zwischen den Sitzplätzen ist. In den weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Auch draußen heißt es überall dort „Maske auf“, wo kein Abstand zu anderen Menschen gehalten werden kann.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt zusätzlich zur 2G-Regel und der Maskenpflicht auch die Pflicht zur Kontakterfassung und zum Vorhalten eines Hygienekonzepts. Bei Veranstaltungen draußen mit festen Sitzplätzen gilt das gleiche wie bei Indoor-Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Sitzplätze gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht (außer beim Essen und Trinken).
Im kreiseigenen Wild- und Wanderpark Silz gibt es durch die neue Verordnung keine weiteren Einschränkungen, denn es handelt sich um eine Freizeiteinrichtung draußen. Weder Test- noch Reservierungspflicht sind vorgeschrieben, die Maskenpflicht besteht an der Kasse, am Kiosk, den WCs und überall dort, wo kein ausreichender Abstand zu anderen Menschen gehalten werden kann.
Die 7-Tage-Inzidenz ist ab sofort nicht mehr relevant für Regelverschärfungen. Künftig wird alleine die landesweite Hospitalisierungsinzidenz ausschlaggebend sein. Das ist die Anzahl der Personen, die aufgrund von COVID-19 neu ins Krankenhaus müssen, betrachtet pro 100.000 Einwohner.
Landrat Dietmar Seefeldt appelliert anlässlich der neuen Regeln nochmals an alle, die bisher noch nicht geimpft sind: „Bitte lassen Sie sich von Falschinformationen nicht verunsichern. Die Impfung gegen das Coronavirus ist sicher und schützt in aller Regel vor schweren oder gar tödlichen Verläufen einer Erkrankung. Wer geimpft ist, schützt sich selbst, denn das Virus trifft einen selbst dann nur mit viel geringerer Wahrscheinlichkeit.
Wer geimpft ist, schützt andere, denn das Virus wird nach aktuellen Erkenntnissen von Geimpften, die sich doch infiziert haben, nur kürzere Zeit ausgeschieden als von Ungeimpften. Und je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus ausbreiten. Machen Sie für Ihren Schutz und für den Ihrer Mitmenschen mit, lassen Sie sich impfen.“ Auch die Booster-Impfungen seien von enormer Bedeutung, so Seefeldt. Wer könne, solle sich zügig die dritte Impfung geben lassen. Er erinnert auch daran, wie wichtig für alle weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind, insbesondere Abstand, Maske, Lüften und Handhygiene.