Im Januar 2022 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese ist im April 2022.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.
Zur geplanten Neupflanzung im Antragsjahr 2022 teilt das Referat Landwirtschaft und Weinbau mit, dass aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben Änderungen der Maßnahmen in der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022 vorzunehmen sind. Konkret bedeutet dies, dass die bloße Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nicht mehr gefördert werden kann. Ab dem Jahr 2022 wird in den verschiedenen Maßnahmen (Flach-, Steillagen, Steilst- und Terrassenlage etc.) immer ein Rebsortenwechsel erforderlich sein.
Weitere Informationen und Auskünfte sind im Referat Landwirtschaft und Weinbau bei Thorsten Schultz erhältlich: Telefon 06341 / 940 371, Fax 06341 / 940 7 371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.