Alle zehn Jahre wird in Deutschland eine Volks-, Gebäude-, und Wohnungszählung durchgeführt und damit stichprobenartig erfasst, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie arbeiten und wohnen. Für die Volkszählung im Jahr 2022, der sogenannte Zensus, sucht die Zensus-Erhebungsstellte des Landkreises Südliche Weinstraße Interviewerinnen und Interviewer, die Daten erheben. In erster Linie werden für den Zensus 2022 zwar Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, wichtige Eckdaten werden jedoch durch persönliche Befragungen auf Stichprobenbasis erhoben.
Die sogenannten Erhebungsbeauftragten sollen im Zeitraum vom 15. Mai 2022 bis voraussichtlich August 2022 Haushalte im Landkreis Südliche Weinstraße, die durch eine Zufallsstichprobe ermittelt wurden, befragen. Hinzu kommt eine Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten im Frühjahr 2022 eine Schulung. Dabei werden die genauen Abläufe und Tätigkeiten ausführlich erläutert, um die Helferinnen und Helfer bestmöglich auf die Befragungen vorzubereiten. Die Befragung wird teilweise in Form kurzer persönlicher Interviews vor Ort durchgeführt. Fragen betreffend Zusatzmerkmale (wie z. B. zum Bildungsstand, zur Erwerbstätigkeit und zu einer ggf. vorhandenen Migrationserfahrung) können hingegen per Online-Fragebogen beantwortet werden.
Da bei der Erhebung sensible Daten gewonnen werden, müssen interessierte Helferinnen und Helfer zuverlässig, verantwortungsbewusst und verschwiegen sein. Die Einhaltung des Datenschutzes und Wahrung des Statistikgeheimnisses steht an erster Stelle. Weiter müssen Erhebungsbeauftragte zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem sollten sie über gute Deutschkenntnisse und ein freundliches und sicheres Auftreten verfügen.
Die Arbeitszeiten für die Befragungen können sich die Erhebungsbeauftragten flexibel einteilen (beispielsweise auch am Wochenende oder nach Feierabend). Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 600,00 bis 800,00 Euro (je nach Anzahl der Befragungen) gewährt.
Sie möchten aktiv am Zensus 2022 als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter mitwirken? Dann nutzen Sie gerne das Online-Formular unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/frm/zensus/index.php, um sich als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter für den Zensus 2022 vormerken zu lassen. Postalische Bewerbungen sind ebenfalls möglich an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Erhebungsstelle Zensus, Postfach 17 03, 76807 Landau.
Fragen beantwortet die Zensus-Erhebungsstelle unter der Telefonnummer 06341/940-150 oder per E-Mail Zensus.info@suedliche-weinstrasse.de. Mehr Informationen sind auch unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/zensus-2022.php zu finden.