MAIKAMMER: NEUE EINBAHNSTRASSENREGELUNG AB 1. FEBR.2022

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Maikammer – Ab dem 1. Februar 2022 wird die Einbahnstraßenregelung in der „oberen“ Marktstraße ab dem Kreuzungsbereich Frantzplatz/Schulstraße bis zum Kreuzungsbereich Weinstraße Nord/Süd (Marktplatz) in westliche Richtung eingerichtet.

Radfahrerinnen und Radfahrer können nach wie vor in beide Fahrtrichtungen den Bereich mit Rücksichtnahme am Straßenverkehr benutzen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Neuregelung.

Die Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich befindet sich noch in einer Testphase. Mit der neuen Einbahnstraßenregelung in Ost-Westrichtung soll eine einheitliche Fahrtrichtung über den Bereich der unteren St. Martiner Straße geschaffen und getestet werden.

Karl Schäfer

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