Neue Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz

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Der Kreisausschuss hat einstimmig der Beschaffung zweier sogenannter Einsatzleitwagen 1 für den Katastrophenschutz im Landkreis Südliche Weinstraße gemeinsam mit der Stadt Landau zugestimmt. Ein Fahrzeug ist für den gemeinsamen medizinischen Katastrophenschutz (Schnelleinsatzgruppe) vorgesehen und soll beim DRK Landau stationiert werden, das zweite baugleiche Fahrzeug soll für den interkommunalen Gefahrstoffzug bei der Feuerwehr Offenbach untergebracht werden. Die Fahrzeuge dienen der Führungsunterstützung der Einsatzleitung bei größeren Schadenslagen. Nach den Erkenntnissen aus dem Einsatz im Ahrtal im Juli 2021 wurden die Fahrzeuge noch nachträglich mit einem Allrad-Fahrgestell ausgeschrieben.

„Für beide Fahrzeuge wurde eine Zuwendung seitens des Landes in Höhe von 39.000 Euro pro Fahrzeug beantragt, bisher wurde diese jedoch noch für ein Fahrzeug bewilligt“, informierte Landrat Dietmar Seefeldt die Kreisausschussmitglieder. Gegen die Ablehnung habe man Widerspruch eingelegt, eine Entscheidung stünde aber noch aus.

„Auch wenn der Widerspruch keinen Erfolg haben sollte, wird das Fahrzeug trotzdem zwingend benötigt. Das Land argumentiert, dass das Fahrzeug laut Verordnung nicht notwendig sei. Allerdings stammen die Regelungen des Landes zum Mindestbedarf von Fahrzeugen aus dem Jahr 2005 und müssten dringend überarbeitet werden. Die faktischen Bedarfe an Katastrophenschutzfahrzeugen erhöhen sich nicht zuletzt durch die Erfahrungen, die im Ahrtal gemacht wurden“ betonte der Landrat.

Der Kreisausschuss schloss sich der Ansicht des Kreisvorstandes, dass die Fahrzeuge auch ohne Zuschuss beschafft werden sollten, einstimmig an und bewilligte überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von knapp 66.000 Euro, die nicht im Haushaltsansatz aufgenommen waren. Die Kosten pro Fahrzeug waren zunächst auf 160.000 Euro geschätzt worden, der Angebotspreis beläuft sich allerdings auf knapp 193. 000 Euro pro Fahrzeug. Die Kosten für die beiden Katastrophenschutzfahrzeuge teilen sich Landkreis und Stadt.

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