Geschwindigkeitsübertretungen in der Landauer Schneiderstraße: Verkehrsdezernent Hartmann will mehr Sicherheit für Schulzentrum Ost und Seniorenresidenz – Ankündigung: Einsatz mobiler Blitzer ab Frühjahr 2022

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In der Landauer Schneiderstraße zwischen Queichheim und Horst wird zu schnell gefahren. Wie eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung der Stadtverwaltung vor Ort zeigt, halten sich nicht einmal die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer an das geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Wenn die Stadtverwaltung voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres mit dem Einsatz mobiler Blitzer beginnt, sollen die Geräte darum auch regelmäßig in der Schneiderstraße platziert werden. Wie Verkehrsdezernent Lukas Hartmann ankündigt, sollen so vor allem die Schülerinnen und Schüler des angrenzenden Schulzentrums Ost sowie die Bewohnerinnen und Bewohner des nahen Pflegeheims bestmöglich geschützt werden.

„Von 4.448 Autos und 155 LKW, die an einem Tag in der Schneiderstraße erfasst wurden, fuhren 428 zwischen 41 und 50 Stundenkilometer und 45 Fahrzeuge erreichten sogar bis zu 70 Stundenkilometer“, berichtet Hartmann. „Die Ergebnisse im Tempo 30-Bereich sind erschreckend mit Blick auf die Verkehrssicherheit älterer und jüngerer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Hohe Geschwindigkeiten sind ein Hauptgrund für Unfälle mit Schwerstverletzten und Toten im Stadtverkehr“, betont der Beigeordnete. In der Schneiderstraße – und der damit ebenso betroffenen Brandenburger Straße – würden diese Geschwindigkeiten trotz baulicher Maßnahmen wie Fahrbahnverengungen und Fahrbahnverschwenkungen, trotz des Schulzentrums, trotz des Ausflugziels Queich, trotz des naheliegenden Seniorenwohnheims und trotz der guten Ausschilderung und der Geschwindigkeitsanzeige erreicht. „Mir als Verkehrsdezernenten gibt das zu denken, auch über den Einsatz eines mobilen Blitzers hinaus“, so Hartmann. Die Ergebnisse sollen Eingang finden in die Gesamtüberlegungen der Stadtverwaltung zum Landauer Osten.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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