37 bruchgefährdete Pappeln am Lachgraben und im Nahbereich der L540 in Altdorf müssen gefällt werden. Im Bereich der Straße wie auch am Wanderweg, der südlich des Lachgrabens verläuft, steht die Verkehrssicherheit an erster Stelle.
Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat der Verbandsgemeindeverwaltung nun eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung der Pappeln erteilt, bis 19. März 2022. Der Fäll-Kran war aufgrund der Sturmereignisse in den vergangenen Wochen nicht verfügbar. Hinsichtlich des Artenschutzes – insbesondere der Vogelbrut – sieht die Kreisverwaltung in diesem Fall keine Bedenken, da „die Gehölze Anfang März noch nicht oder lediglich schütter belaubt sind und daher noch nicht mit Bruten in den Kronenbereichen zu rechnen ist“ und die Fällung schonend – Stück für Stück – erfolgt.
Für die gefällten Pappeln werden im Herbst 37 standortgerechte Schwarz-Erlen gepflanzt und künstliche Nisthilfen im Umfeld aufgehängt.
Text: Ivonne Trauth, Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben