Große Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge aus der Ukraine: Verwaltungen bitten um koordiniertes Vorgehen beim Transport von Flüchtlingen

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„Die Hilfsbereitschaft im gesamten Landkreis Südliche Weinstraße für die Menschen in der Ukraine ist überwältigend. Private Hilfswillige, Vereinen und zahlreiche Organisationen schließen sich zusammen, um unbürokratische Hilfe an der Grenze zur Ukraine zu leisten. Das zeigt einmal mehr: ‚Wir stehen zur Ukraine‘. Dafür gilt allen Helferinnen und Helfern unser herzlicher Dank“, so Landrat Dietmar Seefeldt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße. Im Sinne einer vorausschauenden Planung bitten die Verantwortlichen darum, vor dem Hilfstransport von Menschen nach Deutschland unbedingt einige verfahrensnotwendige Schritt zu beachten.
„Wir möchten den Menschen, die aus der Ukraine fliehen, nachhaltig helfen. Dafür ist es enorm wichtig, dass die Hilfen kanalisiert und in geordnete Bahnen geleitet werden. Nur so kann effektive Hilfe geleistet werden“, so die kommunalen Verantwortlichen. Derzeit versuchten viele Helferinnen und Helfer, die sich mit Hilfstransporten auf den Weg zur ukrainischen Grenze gemacht haben, den leeren Raum der Rückfahrt zu nutzen, um Menschen an sichere Orte nach Deutschland zu transportieren: „Es ist unabdingbar, dass sich die Helferinnen und Helfer, die nach einem Hilfstransport in die Ukraine planen, Menschen nach Deutschland zu bringen, zuvor mit der Verbandsgemeindeverwaltung abstimmen. Nur so kann ausgelotet werden, ob und wo Wohnraum vor Ort zur Verfügung steht“, betonen der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einhellig und bitten die Helfenden um Beachtung.

Ebenso wichtig sei es, dass sich Personen, die privat im Landkreis Südliche Weinstraße unterkommen, bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung melden. Hierzu wird eine vorherige telefonische Information über die Telefonnummer 06341 940 541 oder per E-Mail an abh@suedliche-weinstrasse.de erbeten.

Die Ausländerbehörde meldet die Flüchtlinge an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier weiter. So erfolgt eine Anrechnung auf Verteilquoten, damit eine gleichmäßige Belastung aller Kommunen nach dem entsprechenden Schlüssel gewährleistet werden kann. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine dauerhafte private Unterbringung finden, können sich vordringlich an die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Trier oder Speyer wenden und dort einen Asylantrag stellen. Die Aufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer halten diese Struktur vor. Wer einen Asylantrag stellt und nicht bereits dauerhaft privat untergekommen ist, wird wohnpflichtig in einer der Aufnahmeeinrichtungen.

Die Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße sind unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/Ukraine-Appell.php zu finden. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen hält das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/ bereit.

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