Coronavirus: Vierte Impfung weiterhin für bestimmte Gruppen möglich – Schon heute berücksichtigen: Ab Oktober sind drei Impfungen für vollständige Impfserie nötig

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Aufgrund mehrfacher Nachfragen informieren das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sowie die Kommunale Impfstelle Landau/Südliche Weinstraße über den Stand der Dinge zur vierten Impfung: Die Rechtslage ist weiterhin so, dass diese vierte Impfung gegen das Coronavirus weiterhin für bestimmte Personengruppen möglich ist. Dazu zählen alle Menschen ab 70 Jahren.

Außerdem können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie alle, die in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, ein viertes Mal gegen das Virus impfen lassen. Dies entspricht der gültigen Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission).

Die vierte Impfung beziehungsweise zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen; Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die vierte Impfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Übrigens: Für alle Menschen ab fünf Jahren, auch für Schwangere (ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel) und für Stillende, wird die Impfung gegen das Coronavirus empfohlen. Kinder zwischen fünf und elf Jahren benötigen aktuell grundsätzlich keine Auffrisch-Impfung.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober 2022 nur diejenigen als vollständig geimpft zählen, die eine dritte Impfung erhalten haben (oder zusätzlich zur zweiten Impfung von einer Infektion genesen sind, bestimmte Nachweise sind hierfür erforderlich). Im Einzelfall ist das Gespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin zu suchen. Informationen dazu sowie ein „Impf-Guide“ finden sich auch auf https://www.zusammengegencorona.de/impfen.

Eine Übersicht, wer als vollständig geimpft beziehungsweise genesen gilt, findet sich hier als Download (PDF) beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium:
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/AbsonderungsVo/220428_UEbersichtstabelle_Stand_28.4.22.pdf

Weiterhin werden Menschen ab 12 Jahren in der Kommunalen Impfstelle in der Landauer Albert-Einstein-Straße 29 ohne Termin geimpft. Öffnungszeiten sind montags von 8 Uhr bis 15:45 Uhr, mittwochs von 8 Uhr bis 11:45 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 17:45 Uhr. Bitte Nachweise über frühere Impfungen und Personalausweis mitbringen. Das Angebot richtet sich auch an Geflüchtete.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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