Ortsbausatzung der Ortsgemeinde Maikammer soll hinsichtlich Photovoltaikanlagen angepasst werden

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Die Ortsbausatzung der Ortsgemeinde Maikammer aus dem Jahr 2016 soll hinsichtlich der Installation von PV-Anlagen im Geltungsbereich der Satzung angepasst werden.

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Empfehlung an den Ortsgemeinderat beschlossen, dass dieser einen Grundsatzbeschluss über eine Willensbildung zu einer Teiländerung der Ortsbausatzung fassen soll.

Ein wichtiger Inhalt des Gesamtleitbildes der Cittaslowgemeinde Maikammer ist der Klima- und Umweltschutz. Nach Aussage von Ortsbürgermeister Karl Schäfer schließt die derzeitige Ortsbausatzung PV-Anlagen nicht grundsätzlich aus. Erlaubt sind sie auf, nach der Satzung definierten, nicht einsehbaren Bereichen.

Die aktuell angestrebten Klimaziele auf Bundes- und Landesebene führen in letzter Zeit zunehmend zu Unsicherheiten, wie mit dem Thema „Photovoltaikanlagen innerhalb einer Gestaltungssatzung“ umzugehen ist. Die für Denkmalbehörden anzuwendende Verwaltungsvorschrift ermöglicht künftig auch auf und an denkmalgeschützten Gebäuden nach Prüfung und Genehmigung PV-Anlagen.

Dies wird von Bauherren oftmals dahingehend fehlinterpretiert, dass diese „Lockerung“ im Denkmalschutz dann erst recht auch für Ortsbau-bzw. Gestaltungssatzungen gilt und Festsetzungen zu PV-Anlagen in Gestaltungssatzungen nun hinfällig sind. Da Ortsbau- bzw. Gestaltungssatzungen auf dem gesetzlich verankerten Satzungsrecht der Gemeinde basieren, muss die Satzung in einem formellen Verfahren geändert werden, um PV-Anlagen in einsehbaren und straßenbildprägenden Bereichen zu ermöglichen.

„Die Ortsgemeinde Maikammer hat eine Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Daher möchte sie sich, ohne dabei das historisch gewachsene und schützenswerte Ortsbild aus den Augen zu verlieren, mit der Änderung der Ortsbausatzung hinsichtlich PV-Anlagen befassen“, so Ortsbürgermeister Schäfer.

Zunächst soll nun ein Grundsatzbeschluss zu dieser Änderung gefasst und ein erster Vorschlag von Ortsplaner Prof. Ziegler vorgestellt werden. Anschließend soll der Änderungsvorschlag ausgearbeitet, ggfls. mit zeichnerischen Beispielen ergänzt und mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, bevor der Ortsgemeinderat in einer späteren Sitzung abschließend darüber beschließt.

Ortsbürgermeister: Karl Schäfer

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