Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße hat die
Müllgebühren ab 2024 deutlich gesenkt. In diesem Zusammenhang weist der EWW die Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hin: Die Beträge, die per selbst eingerichtetem Dauerauftrag an den EWW überwiesen werden, also über festgelegte Beträge zu vorgegebenen Terminen, passen sich bei Änderungen – wie bei der jetzigen Gebührensenkung – nicht automatisch an.
Der EWW bittet deshalb dringend darum, die ab 15. Februar fälligen Quartalsbeträge bei der jeweiligen Bank zu ändern, falls man individuell einen Dauerauftrag eingerichtet hat.
Ein besserer und einfacherer Zahlungsweg ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Über 85 Prozent der insgesamt fast 40.000 Haushalte, die Gebührenbescheide erhalten, nutzen bereits diese Art der Zahlung. Änderungen bei den Beträgen werden dabei automatisch berücksichtigt. Es besteht – im Gegensatz zur Überweisung – zudem die Möglichkeit, eine Zahlung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen durch den EWW zurückbuchen zu lassen, sollte sich dennoch einmal ein Fehler eingestellt haben.