Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen ein Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO) vorweisen können, in dem alle abfallwirtschaftlichen Maßnahmen dargestellt werden, so auch der Landkreis Südliche Weinstraße.
Diese Konzepte sind jeweils für mehrere Jahre gültig, bevor sie erneut angepasst werden müssen. Basis eines solchen Konzepts ist der Abfallwirtschaftsplan des Landes Rheinland-Pfalz. Julia Gramlich von der Kommunalberatung teamwerk AG in Mannheim hat in der jüngsten Sitzung des Werkausschusses des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft (EWW) die Änderungen des Abfallwirtschaftskonzepts für den Kreis SÜW dargestellt.
Warum eine Änderung notwendig war
Bereits im März 2023 war dem EWW-Werkausschuss eine Rohfassung des neuen Abfallwirtschaftskonzepts vorgestellt worden. Darin enthalten: eine Rückbetrachtung, der Status quo, Zielvorgaben sowie Prüfaufträge, also eine Art Fahrplan für die kommenden fünf Jahre. Ein großes Thema: Stoffstrommanagement.
Darunter wird unter anderem die Herkunft sowie die Beseitigung verschiedener Abfallarten dargestellt und welche Anlagen dafür vorgehalten beziehungsweise gebaut werden. Im August 2023 legte das Land dann neue Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte fest.
So sollte zum Beispiel der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne eines kommunalen Stoffstrommanagements die Abfallmengen und Entsorgungswege privater Unternehmen feststellen und bewerten, wozu aber die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind. Deshalb hat die teamwerk AG das Konzept für den Landkreis SÜW in dessen Auftrag noch einmal überarbeitet.
Julia Gramlich von der teamwerk AG betonte im jüngsten EWW-Werkausschuss, dass die Kernaufgaben, die bereits in der Rohfassung des AWIKO für den Kreis festgehalten waren, bestehen bleiben. Diese lauten: die umweltschonende Beseitigung und Verwertung von Restabfällen, die hochwertige Verwertung von Bioabfällen sowie die fachgerechte Rekultivierung bisheriger Deponien und deren Nachsorge.
„Bürgerfreundliche Perspektive verloren gegangen“
„Dadurch, dass wir die Anforderungen des Landes umgesetzt und das Abfallwirtschaftskonzept angepasst haben, ist leider die bürgerfreundliche Perspektive dieses Schriftstücks verloren gegangen“, stellte Landrat Dietmar Seefeldt im Werkausschuss fest: „Das ist bedauerlich, da wir nun weniger ein Abfallwirtschaftskonzept für die Bürgerinnen und Bürger erstellen, sondern vielmehr eine Art Handlungsanweisung für Behörden und Einrichtungsträger, mit denen wir zusammenarbeiten.“
Zumal einige Angaben nicht vom EWW selbst erhoben werden könnten, „dazu haben wir gar keine gesetzliche Grundlage und sind deshalb auf andere angewiesen“, erklärte EWW-Werkleiter Rolf Mäckel im Ausschuss.
Seefeldt und Mäckel sind sich einig, die Menschen im Landkreis auch weiterhin regelmäßig bürgerfreundlich über wichtige Neuerungen rund um die Abfallentsorgung über mehrere Kanäle auf dem Laufenden zu halten – wie zuletzt über die stark gesenkten Abfallgebühren oder die Abholung von Biomüll, die ab diesem Jahr bereits ab April wöchentlich stattfindet.
„Alles, was für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis in Sachen Abfall hilfreich und interessant ist, steht in unserer SÜW Wertstoff-App, auch in unserem WertstoffWegweiser, der dem jährlich erscheinenden Wertstoffkalender beigefügt ist, und online unter www.suedliche-weinstrasse.de/abfall“, so Werkleiter Mäckel.
Das weitere Vorgehen
Zunächst wird das Abfallwirtschaftskonzept für die Südliche Weinstraße im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren einem definierten Teilnehmerkreis vorgelegt, mit der Möglichkeit, sich dazu zu äußern. In seiner nächsten Sitzung im April wird der Kreistag über das Konzept entscheiden.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße