In der Ortsgemeinde Maikammer sind bei über 80 % der Ortsstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.
Die Hauptdurchgangsstraßen in der Ortsgemeinde sind Landesstraßen. Auf diesen ist eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung nur in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
So konnte in der Weinstraße Nord von der katholischen Kirche bis zur Immengartenstraße eine 30 km/h-Beschränkung umgesetzt werden. Ebenso im Bereich des Frantzplatzes und in der Schulstraße.
Dies, wegen der KITA und der Grundschule. Dieser Bereich ist ebenso als Landesstraße qualifiziert. Für eine 30 km/h –Regelung in der Bahnhofstraße (L515) hat die Ortsgemeinde im Jahr 2021 einen Antrag beim Landesamt in Koblenz gestellt. Die derzeitige 30 km/ – Beschränkung ist wegen der Einrichtung einer Umleitungsstrecke über die Bahnhofstraße, während der Ausbaumaßnahme der Weinstraße in der Ortsdurchfahrt in Diedesfeld genehmigt worden.
Da immer wieder Klagen über eine Überschreitung der 30 km/h in der Schulstraße geführt werden, hat Ortsbürgermeister Karl Schäfer mit dem LBM in Speyer Kontakt aufgenommen und die Durchführung einer Verkehrsschau beantragt.
Dabei sollen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation in der Schulstraße erörtert werden. Die Verkehrsschau soll noch im Monat März durchgeführt werden.
Text: Karl Schäfer (Ortsbürgermeister)