Schulbuchausleihe im Schuljahr 2024/2025 im Landkreis SÜW: Elternportal für die entgeltliche Ausleihe ab 17. Mai geöffnet

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Das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass das Onlineportal zur Teilnahme an der entgeltlichen, also mit Kosten verbundenen Schulbuchausleihe ab Freitag, 17. Mai, geöffnet ist. Schülerinnen und Schüler können wieder freiwillig an der Ausleihe teilnehmen.

Ein Anmelden ist ab diesem Tag bis zum 17. Juni mit den Freischaltcodes möglich, die Schülerinnen und Schüler über die jeweiligen Schulen erhalten haben, unter www.lmf-online.rlp.de.

Die Schulabteilung weist darauf hin, dass eine Anmeldung im Onlineportal nicht erforderlich ist, sofern ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde.

Eltern müssen sich jedes Jahr neu zu einer Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe entscheiden, da sich jede Anmeldung immer nur auf ein Schuljahr bezieht. Es ist auch dann eine Anmeldung erforderlich, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits im Besitz von Lernmitteln ist und diese weiterhin für das folgende Schuljahr benötigt werden.

Die Schulabteilung empfiehlt auch dann eine Anmeldung, wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel beziehungsweise eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesen Fällen ausgeschlossen ist.

Bei Bedarf bietet das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Hilfestellung für Eltern an, die nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen oder bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe Hilfe benötigen. Nähere Informationen dazu finden sich auf dem Informationsblatt des Freischaltcodes. Informationen zur Rücknahme der Bücher erhalten die Schülerinnen und Schüler zum späteren Zeitpunkt über die Schule.

Bei Fragen steht das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter der E-Mail-Adresse schulabteilung@suedliche-weinstrasse.de oder unter der Telefonnummer 06341 940-180 gerne zur Verfügung.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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