„Wir empfehlen, alle drei Fahrzeuge anzuschaffen, auch wenn nur zwei gefördert werden“, so Landrat Dietmar Seefeldt in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. „Denn gerade beim wichtigen Thema Waldbrände können diese geländegängigen Fahrzeuge von großer Bedeutung sein.“
Das Gremium ist dem Beschlussvorschlag gefolgt und hat einstimmig beschlossen, dass die Kreisverwaltung das Vergabeverfahren für drei Löschfahrzeuge einleiten sowie nach Prüfung der Angebote dem wirtschaftlichsten Bietenden den Zuschlag erteilen soll. Drei weitere Spezialfahrzeuge werden also den Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Südliche Weinstraße verstärken.
Im Detail: Der 2022 vom Kreistag einstimmig verabschiedete Bedarfs- und Entwicklungsplan Katastrophenschutz sieht für das Haushaltsjahr 2024 die Beschaffung von drei Löschfahrzeugen Typ „LF 20 KatS“ vor.
Diese sind je mit neun Sitzplätzen, einem 1000-Liter-Löschwassertank, vier Atemschutzgeräten sowie einer umfangreichen Ladung für verschiedene Lösch- und Hilfeleistungseinsätze ausgestattet. „Die Löschfahrzeuge können universell bei verschiedenen Einsatzarten eingesetzt werden“, erklärte der für Brand- und Katastrophenschutz zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer.
„Diese Fahrzeuge sind für unsere Zwecke hervorragend geeignet, wir kommen mit der Beschaffung einen großen Schritt weiter.“ In allen Himmelsrichtungen soll später ein solches Fahrzeug stehen Die Fahrzeuge werden bei den Feuerwehren der Verbandsgemeinden (VG) Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern und Maikammer stationiert werden.
Sie können dann nicht nur im Rahmen des Katastrophenschutzes, für den der Landkreis zuständig ist, sondern auch von den Verbandsgemeinden ergänzend bei Feuerwehreinsätzen in Sachen Brandbekämpfung oder technischer Hilfeleistung
eingesetzt werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für zwei Fahrzeuge (VG Bad Bergzabern und VG Maikammer) eine Förderung in Höhe von jeweils 89.000 Euro bewilligt. Eine Förderung des dritten Fahrzeugs, das für die VG Annweiler am Trifels, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass die ADD grundsätzlich nur zwei Fahrzeuge pro Aufgabenträger fördert. Ein Widerspruch sowie eine Eingabe des Landrats an das Ministerium des Innern und für Sport unter Hinweis auf den Katastrophenschutz-Bedarfsplan konnten daran nichts ändern.
Die Fachabteilung der Kreisverwaltung SÜW hat in der Beschlussvorlage zur Gremiensitzung ausdrücklich festgehalten, dass sie es unter Berücksichtigung des Katastrophenschutz-Bedarfsplans für notwendig hält, drei kreiseigene Fahrzeugen zu beschaffen. Denn dann können, unter Einrechnung eines vom Bund zur Verfügung gestellten Löschfahrzeugs gleichen Typs, alle vier Katastrophenschutz-Planbereiche im Norden, Süden, Osten und Westen des Landkreises gleichmäßig abgedeckt werden.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße