Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 19. Juli Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des ökologischen Landbaus bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße stellen.
Mit der Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, am Vertragsnaturschutz oder am Ökolandbau werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen.
Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
• Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen
• Umwandlung von Acker in Grünland
• Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
• alternative Pflanzenschutzverfahren
• biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau
• vielfältige Kulturen im Ackerbau
• Vertragsnaturschutz Grünland
• Vertragsnaturschutz Kennarten
• Vertragsnaturschutz Acker
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst
Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen festgelegte Verfahrensregeln für die Auswahl. Damit wird bei einer sehr großen Anzahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt.
Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft, tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile „Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen“, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei.
Mit Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im sogenannten Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen sowie von wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen können sich Interessierte auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de in der Rubrik „Agrarumweltprogramm EULLA“ informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Die Antragsvordrucke sind auch bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich und können bei Bedarf angefordert werden.
Bisherige Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer, deren Verträge auslaufen, werden von der Kreisverwaltung mit den Antragsunterlagen angeschrieben.
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren in den einzelnen Programmteilen geben gern die zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße:
Sabine Kaiser, Telefon: 06341 940-373, E-Mail: Sabine.Kaiser@suedliche-weinstrasse.de
Anja Theis, Telefon: 06341 940-374, E-Mail: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße