Weniger Risiko durch Ernteversicherung – Jetzt Unterstützung beantragen

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Auch der Landkreis Südliche Weinstraße bleibt nicht verschont von extremen Wetterereignissen, die zuletzt häufiger und erheblicher geworden sind. Zum Beispiel traten in den vergangenen Jahren lokal begrenzte, starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotenzial für die Landwirtschaft gehäuft auf.

Auch ist der frühe Austrieb eine Gefahr für die Reben, denn diese sind besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste. Aufgrund des Klimawandels ist davon auszugehen, dass das Schadenspotenzial durch Extremwetterlagen weiter steigt. So wird dem Risikomanagement im Weinbau künftig eine noch größere Bedeutung zukommen.

Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element, um das Einkommen von Weinbaubetrieben zu stabilisieren. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor in den Maßnahmenkatalog des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor aufgenommen. Das Antragsverfahren 2024 hat begonnen. Bis zum 30. September können Anträge bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-
weinstrasse.de/mehrgefahrenversicherung. Informationen und Auskünfte erteilt auch Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940 371, Fax 06341 940 7 371, E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de
Unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung stehen zudem eine Merkblattmappe und das Antragsformular zum Download bereit.

Im Detail: Unterstützt werden Prämien für Ernteversicherungen gegen witterungsbedingte
Ertragsverluste im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und
Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern.

Versicherungsprämien für Junganlagen im ersten Standjahr sind nicht unterstützungsfähig, da sie nicht gegen Ertragsverluste durch Hagel und Frost versicherbar sind.

Versicherungsprämien für Junganlagen im zweiten Standjahr sind nur unterstützungsfähig, sofern sie gegen Ertragsverluste durch Hagel und Frost versichert sind. Die Risiken müssen in einem Vertrag, einem sogenannten Kombivertrag, versichert sein.

Der Versicherungsvertrag muss den Erzeuger verpflichten, zur Risikoverhütung erforderliche Maßnahmen vorzunehmen. Im Schadensfall darf es zu keiner Überkompensation kommen. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die im Antragsjahr in der Weinbaukartei erfassten Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer des Antragstellers eingetragen sind.

Unterstützungsfähig sind nur Versicherungsprämien für Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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