Selbstbestimmungsgesetz tritt in drei Monaten in Kraft

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Die Gleichstellungsbeauftrage des Landkreises Südliche Weinstraße, Isabelle Stähle, weist darauf hin, dass in Deutschland ab November das Selbstbestimmungsrecht gilt.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen haben dann die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

„Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes den Geschlechtseintrag und gegebenenfalls auch den Vornamen ändern lassen möchte, kann das ab sofort bei dem für den eigenen Wohnort zuständigen Standesamt anmelden“, so Stähle. Denn eine Anmeldung des Vorhabens ist drei Monate vor der konkreten Änderung nötig (sogenannte Bedenkzeit) und damit schon heute möglich.

Im Landkreis Südliche Weinstraße sind die Standesämter bei den  Verbandsgemeindeverwaltungen angesiedelt. Dort können die entsprechenden Änderungen des Geschlechtseintrags angemeldet werden.

Kontakt zur SÜW-Gleichstellungsbeauftragten: Isabelle Stähle, Telefon 06341 940 120, E-Mail:
isabelle.staehle@suedliche-weinstrasse.de

Text und Bild: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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