Wichtige Info für Winzerinnen und Winzer: Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Flurbereinigungsgebiet können noch gestellt werden

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Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass Winzerinnen und Winzer noch bis 30. April Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 stellen können. Die genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, die 2025 gepflanzt wurden oder noch werden sollen.

Im Detail zu den zu stellenden Anträgen zur Bodenordnung (Flurbereinigung): Die Maßnahmen 41 bis 46 im Block 40 können beantragt werden. Die Fördersätze im Jahr 2025 lauten:

• Maßnahmen 41: 7500 Euro pro Hektar (Flachlagen)
• Maßnahmen 42: 19.000 Euro pro Hektar (Steillagen)
• Maßnahmen 43: 7500 Euro pro Hektar (extensive Anlagen)
• Maßnahmen 44: 21.000 Euro pro Hektar (Steilst- und Terrassenlagen)
• Maßnahmen 45: 6000 Euro pro Hektar (Nutzung gebrauchtes Material)
• Maßnahmen 46: 10.000 Euro pro Hektar (Flachlagen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Flächen, aus denen die Pflanzrechte hervorgehen, bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragstellenden durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrags. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.

Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/rebpflanzungen2025 die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Weitere Auskünfte gibt Thorsten Schultz, Referat Landwirtschaft und Weinbau: Telefon 06341 940-371, Fax 06341 940-7371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de

Gut zu wissen für die Planungen
Landrat Dietmar Seefeldt weist auf eine Ankündigung des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums hin: „Ich begrüße es, dass das Ministerium Anfang April angekündigt hat, dass die Fördersätze angehoben werden.“

In der Umstrukturierung sei eine Erhöhung der Sätze um 20 Prozent vorgesehen, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen gegebenenfalls auch darüber hinaus. Die Maßnahme solle mit Beginn der Antragstellung im Mai 2025 für die Pflanzung 2026 greifen, so die Mitteilung aus Mainz. Bei der Investitionsförderung plane das Land eine Anhebung auf 35 Prozent für Betriebe unterhalb einer bestimmten Prosperitätsschwelle – bei Investitionen in Energieeinsparung sogar auf 40 Prozent.

Diese Änderungen könnten bereits zum nächsten Auswahltermin im Juli 2025 angeboten werden, heißt es weiter. Zudem solle die Unterstützung bei der Ernteversicherung im Antragsjahr 2025 von bislang 180 Euro pro Hektar auf 200 Euro pro Hektar erhöht werden.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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