Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße informiert zu Änderungen, die am 1. Mai auf Basis einer Gesetzesnovelle deutschlandweit in Kraft treten: Ziel der neuen Vorgabe ist es, den Anteil an Fremd- und Störstoffen, wie Kunststoff, Steinen, Glas, Metall und Keramik, im Biomüll weiter zu verringern und dadurch die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern.
Erstmals sind bestimmte Grenzen festgelegt, über die der Anteil an Störstoffen in der
Biotonne nicht hinausgehen darf (maximal drei Prozent Fremdstoffe, davon maximal ein Prozent Kunststoff). Für die Haushalte an der Südlichen Weinstraße ändert sich durch die neue Regel faktisch nichts – auch zuvor schon hatte Plastik und Co. nichts in der grünen Tonne zu suchen.
Leerung bei korrekter Befüllung
Der EWW weist außerdem darauf hin, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert werden können. Auch das ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich geregelt. Wenn Joghurtbecher, Metalldeckel, Schraubgläser oder sonstiger Unrat in der grünen Tonne auffällt, werden die betreffenden Haushalte dazu aufgefordert, ihre Bio-Tonne nachzusortieren und die nicht zulässigen Inhalte zu entfernen.
Beim nächsten regulären Abfuhrtermin wird die Tonne dann, bei korrekter Befüllung, geleert. „Auch dies stellt jedoch keine Neuheit dar“, stellt Rolf Mäckel, Leiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft, heraus. „Unabhängig von der neuen Bioabfallverordnung galt dieses Vorgehen im Kreis Südliche Weinstraße bereits in der Vergangenheit.“
Es kommt auf alle an
Um die Sortenreinheit von Bioabfällen zu gewährleisten, bittet der EWW um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. „Denn es braucht nicht viel, sondern viele, damit der hochwertigen Verarbeitung von Bioabfällen nichts im Wege steht“, appelliert Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern in Vertretung für Landrat Dietmar Seefeldt. So erst werde eine optimale Weiterbehandlung des Bioabfalls im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ermöglicht, zum Beispiel zu Biogas oder Kompost.
„Die sortenreine Erfassung, also ohne Störstoffe wie zum Beispiel Plastiktüten oder Kunststoffverpackungen, galt schon immer als Bedingung dafür, dass eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen möglich war. Künftig wird das noch wichtiger werden, damit Ressourcen länger im Kreislauf bleiben“, erinnert Kern.
Beispiel Kompost – Warum Plastik und Co. nicht im Biomüll landen dürfen
Gerade beim Kompost zeigt sich, wie wichtig es ist, Plastik und Co. aus dem Biomüll fernzuhalten. Denn Plastik im Kompost beeinträchtigt die Qualität des Endprodukts erheblich und schädigt dadurch auch die Umwelt.
Während organische Abfälle wie Küchen- und Gartenabfälle sich zersetzen und wertvollen Humus bilden, bleibt Plastik über Jahrhunderte unverändert und kann sich im Boden anreichern. Dies führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Komposts, sondern beeinträchtigt auch Bodenstruktur und Bodenfruchtbarkeit.
Zudem können Mikroplastikpartikel aus dem Boden in die Nahrungskette gelangen, was potenziell gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier mit sich bringt.
Lose Bioabfälle in Papier- statt Plastiktüten sammeln
Wichtig ist, dass keine Plastiktüten in der Biotonne landen. Dazu zählen auch die sogenannten kompostierbaren plastikähnlichen Tüten. Diese brauchen unter realen Bedingungen außerhalb eines Testlabors einfach zu lange, bis sie verrottet sind.
Stattdessen können Haushalte Zeitungspapier oder im Handel erhältliche Papiertüten verwenden, um lose organische Abfälle zu sammeln. Diese zersetzen sich problemlos, absorbieren zudem Feuchtigkeit und reduzieren so unangenehme Gerüche im Sommer sowie Frost im Winter.
Bei Rückfragen zum Umgang mit der Biotonne stehen die Abfallberaterinnen und -berater des EWW gern zur Verfügung, per Telefon unter 06341 940-429, -428 oder -420 sowie per E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de.
Text und Bild: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße