Lernmittelfreiheit: Anträge auf unentgeltliche Schulbuchleihe für das kommende Schuljahr erstmals online möglich

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Ab sofort besteht die Möglichkeit, Anträge auf Lernmittelfreiheit für die kreiseigenen Schulen auch online auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/schulen zu stellen. Ist der Antrag gestellt, erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der Bescheid darüber, ob die Lernmittelfreiheit bewilligt oder abgelehnt wurde, erfolgt wie bisher auf dem Postweg.

An der Schulbuchausleihe teilnehmen können Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule besuchen.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe:
Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels, Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im PAMINA-Schulzentrum Herxheim, Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach sowie Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben.

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) werden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in vereinzelten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die
nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet. Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen.

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die  Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu ist eine Anmeldung nur in der Zeit vom 17. Mai bis 17. Juni möglich.

Mehr Informationen und den erforderlichen Freischaltcode erhalten alle Schülerinnen und Schüler zwischen dem 2. und 16. Mai von der jeweiligen Schule. Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig, müssen alle geliehenen Bücher vor den Sommerferien zurückgegeben werden, die Bücher für das Schuljahr 2024/25 müssen dann auf eigene Kosten beschafft werden.

Bei allen Fragen rund um die Schulbuchausleihe und die Lernmittelfreiheit hilft die Schulabteilung der Kreisverwaltung gerne unter der Telefonnummer 06341 940-180 weiter.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de

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