Im Frühjahr zieht es die Menschen wieder verstärkt in den Pfälzerwald – zum Wandern, Biken oder Klettern. Zur selben Zeit beginnt die Brutzeit von Wanderfalken, Uhu und Kolkrabe. Die Vogelarten kümmern sich in breiten Nischen und felsigen Überhängen der Buntsandsteinfelsen um ihren Nachwuchs.
Als europäische Vogelarten sind sie besonders und teilweise sogar streng geschützt. Es ist sogar gesetzlich verboten, sie während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. Denn akustische und visuelle Störungen zum Beispiel durch Filmen und Fotografieren während der Fortpflanzungszeit können dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben und die Population nachhaltig beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sind ab 1. Februar bis 30. Juni bestimmte Felsformationen im Pfälzerwald gesperrt. Vor Ort weisen darauf Sperrungen und Beschilderungen hin.
Die folgenden Felsen dürfen Waldbesucherinnen und -besucher in den kommenden Monaten nicht betreten: Asselstein, Eußerthaler Krappenfels, Lauterschwaner Rappenfels, Rödelstein, Hundsfels, Leberstein, Steiner Nadel (auch Krimhildenstein), Dingentalturm und Drei Felsen (Ostpfeiler). Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass es noch viele weitere Felsen im Pfälzerwald gibt, die nicht während der Brutzeit gesperrt sind und appelliert: „Bitte halten Sie sich an die Sperrungen und nehmen Sie Rücksicht auf die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt des Biosphärenreservats Pfälzerwald.“
Wer die Sperrungen ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden.
Text und Bild: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße