Landau ist bunt: Was sich durch das Selbstbestimmungsgesetz für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen ändert

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Hinter den Bezeichnungen „trans“, „inter“ und „nicht-binär“ stehen für viele Menschen oftmals große Herausforderungen und lange Leidenswege. Denn in unserer Gesellschaft wird ein Geschlecht von Geburt an zugewiesen, das sich im Vornamen widerspiegelt und den Alltag beeinflusst. Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. ergaben, dass von rund 480 Menschen mindestens bei einer Person die Geschlechtsidentiät, also das empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, nicht zum Geschlechtseintrag im Personenstandsregister passt. Diskriminierung und Ausgrenzung prägen langanhaltend deren Leben.

Nun tritt am 1. November ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, in Kraft. Es ermöglicht jeder Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt eine Erklärung über die Ersetzung oder Streichung des Geschlechtseintrags beurkunden zu lassen. Mit der Änderung müssen Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Das Selbstbestimmungsgesetz löst damit das über vierzig Jahre alte „Transsexuellengesetz“ ab, das in wesentlichen Teilen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Bereits in 15 anderen Ländern wird das Selbstbestimmungsgesetz angewendet.

Das Einholen von Sachverständigengutachten und einer gerichtlichen Entscheidung entfällt, was für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen eine deutliche Erleichterung darstellt.

Ab sofort können sich Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, beim Standesamt Landau anmelden, um am 1. November nach der vorgeschriebenen dreimonatigen Bedenkzeit die Änderung im Personenstandsregister vornehmen zu lassen. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und erfordert eine persönliche Vorsprache beim Standesamt. Nach der Beurkundung der Namenserklärung stellt das Standesamt die entsprechende Urkunde oder Bescheinigung aus. Termine können telefonisch unter 06341/13-3276 oder 06341/13-3275 vereinbart werden. Weitere Informationen und das Antragsformular stehen auf www.landau.de/sbgg zur Verfügung.

Bürgermeister Lukas Hartmann betont: „Wir unterstützen und wertschätzen alle Landauerinnen und Landauer unabhängig ihrer Lebensentwürfe.“

Bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Landau können sich queere Personen und Interessierte vertraulich und unverbindlich melden, unter gleichstellungsstelle@landau.de oder telefonisch bei der Gleichstellungsbeauftragten Laura Hess unter 06341/13-1080.

Diesbezüglich fand auch intern eine Schulung statt, welche durch die Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung Ellen Weinberger und Laura Hess für die Mitarbeitenden organisiert wurde. Dabei führte die Referentin Judith Hogen von QueerNet-RLP durch die Geschichte von trans-, inter- und nicht-binären Menschen und leistete wichtige Aufklärungsarbeit sowohl zu gesellschaftlichen und rechtlichen Hintergründen als auch zum neuen Selbstbestimmungsgesetz und dessen Anwendung.

Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz.

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