Wahl des Beirates für Migration und Integration – Wahlvorschläge noch bis 23. September einreichen

3

Am 10. November 2024 werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Beiräte für Migration und Integration neu gewählt.

„Erstmals findet, sofern genug Wahlvorschläge eingehen, diese Wahl auch in SÜW statt. Menschen mit Migrationshintergrund sollen auch an der Südlichen Weinstraße einen demokratisch legitimierten Beirat bekommen, der ihre Interessen im Kreis vertritt“, so Landrat Dietmar Seefeldt, der sich zugleich bei allen bedankt, die bisher engagiert im Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund als berufene Mitglieder tätig gewesen sind.

„Wir haben auch bisher starke Stimmen und Persönlichkeiten in diesem Beirat gehabt, der dann eingerichtet wird, wenn eine Wahl nicht möglich ist. Wenn künftig die Mitglieder gewählt und nicht berufen werden, erhoffe ich mir neben der stärkeren Legitimation der Teilnehmenden noch breitere Perspektiven im entsprechenden Gremium.“

Die Beiräte für Migration und Integration setzen sich für die Belange von Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte ein. Sie beraten kommunale Verwaltungen und politische Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgen dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und damit auch sogenannte Doppelstaatler und Staatenlose, Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, sowie die Kinder der genannten Personengruppen, wenn diese am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Alle Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 im Landkreis Südliche Weinstraße mit Erstwohnsitz angemeldet sein.

Für den Beirat kandidieren können alle Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne
Migrationshintergrund, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis SÜW haben. Noch bis 23. September, 18 Uhr, können Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 (nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06341 940148) eingereicht werden. Die Wahlvorschläge können bis zur genannten Frist auch in den Briefkasten eingeworfen werden.

Weitere Informationen und Vordrucke gibt es auf der Webseite des Landkreises unter dem Link:
www.suedliche-weinstrasse.de/beiratswahlmigration&integration

Außerdem können sich Interessierte bei allgemeinen Fragen zur Wahl auch an den Landesverband der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) wenden, Tel. 06131 638435 oder agarp@agarp.de. Die AGARP informiert zudem regelmäßig mit einer Info-Rundmail über die Wahlen. Interessierte können sich über die genannten Kontaktdaten in die Verteilerliste eintragen lassen.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

- Werbeanzeige -