Kreistag beschließt: Landratswahl findet am 23. Februar 2025 statt

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Einstimmig hat der Kreistag Südliche Weinstraße in seiner Sitzung am Montag in Burrweiler beschlossen, die Wahl des neuen Landrats oder der neuen Landrätin auf den 23. Februar 2025 zu terminieren. Damit findet die Wahl des neuen Kreischefs beziehungsweise der neuen Kreischefin für die Legislaturperiode 2025 bis 2033 zeitgleich mit der voraussichtlich an diesem Tag stattfindenden Bundestagswahl statt. Eine eventuelle Stichwahl wäre am 9. März. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte einer Zusammenlegung vorab zugestimmt.

Die Landratswahl war zunächst für den 6. April 2025 geplant gewesen. „Nach dem Bruch der Ampel-Koalition und die dadurch vorgezogene Bundestagswahl hat sich eine Zusammenlegung der Landratswahl mit der Bundestagswahl angeboten, da es effizienter und kostengünstiger ist, zwei Wahlen an einem Tag durchzuführen“, so Landrat Dietmar Seefeldt. So würden die meisten Wählerinnen und Wähler im Landkreis SÜW nicht zwei Mal zur Wahlurne gebeten – mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels und Maikammer, wo die Wahl zur Bürgermeisterin beziehungsweise zum Bürgermeister zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Und auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssten, zumindest in fünf von sieben Verbandsgemeinden in SÜW,nicht erneut innerhalb kurzer Zeit einberufen werden.

Fristen für die Wahlen
Wahlvorschläge für die Landratswahl sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel können bis Montag, 6. Januar 2025, um 18 Uhr beim Wahlamt in der Kreisverwaltung eingereicht werden. Der Kreiswahlausschuss entscheidet voraussichtlich am Freitag, 10. Januar, um 10 Uhr über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl.

Für die Bundestagswahl können Wahlvorschläge sowie Angaben zur Beseitigung wesentlicher formaler Mängel bis Montag, 20. Januar 2025, um 18 Uhr eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am Freitag, 24. Januar, um 10 Uhr.
Die Landrätin beziehungsweise der Landrat wird gemäß der Landkreisordnung (LKO) von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für acht Jahre gewählt.

Wahlhelferinnen und -helfer gesucht
Stichwort Wahlhilfe: Für die Bundestags- und Landratswahl werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Dabei wichtig zu wissen: Der Landkreis SÜW ist ausschließlich für die Auszählung der Briefwahlstimmen für die Bundestagswahl verantwortlich. Heißt also: Wer sich bei der Kreisverwaltung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer meldet, wird bei einem Briefwahlvorstand der Bundestagswahl eingesetzt. Der Ort der Briefwahl-Auszählung wird voraussichtlich innerhalb der Verbandsgemeinde Herxheim sein.

Ansprechstelle ist das bei der Kreisverwaltung angegliederte Wahlamt, telefonisch erreichbar unter 06341 940-147 beziehungsweise -148 oder per E-Mail an wahlen@suedliche-weinstrasse.de

Vorkenntnisse für den Wahldienst sind nicht notwendig, da die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher, die Schriftführerinnen und -führer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vorab geschult werden. Alle Wahlhelfenden werden für ihren Einsatz mit einem Erfrischungsgeld entschädigt.

Wer in den Wahllokalen vor Ort als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl unterstützen will, meldet sich direkt bei der für den eigenen Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen an.

Wahlhilfe für Landratswahl
Die Stimmen zur Landratswahl – sowohl die bei der Briefwahl als auch bei der Urnenwahl abgegebenen – werden von den sieben Verbandsgemeinden im Kreis SÜW ausgezählt. Auch wer sich also bei der Auszählung der Stimmen für die Landratswahl beteiligen möchte, kann sich bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung melden und wird dann in einem Brief- beziehungsweise Urnenwahlvorstand in der Verbandsgemeinde eingesetzt, in der sie oder er wohnt.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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