Noch immer wissen viele nicht, dass sie Anspruch hätten: Während der Zeit einer schulischen Aus- oder Fortbildung kann finanzielle Unterstützung durch Schüler- oder Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
In den letzten Jahren hat das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises SÜW daher verstärkt über die Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse nach dem BAföG oder Aufstiegs-BAföG für zahlreiche schulische Aus- und Fortbildungen informiert. Im Austausch mit dem Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße und anderen Einrichtungen wurde auf die Fördermöglichkeiten für Schulabgänger, Auszubildende und Fortbildungswillige aufmerksam gemacht.
Auch weiterhin versuchen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Ausbildungsförderung, möglichst vielen jungen Menschen bei Berufsorientierungstagen an den Schulen und auf Ausbildungsmessen die Fördermöglichkeiten zu vermitteln.
Finanzielle Unterstützung ist zum Beispiel für den Besuch der Höheren Berufsfachschule
Sozialassistenz, Informationstechnik, Wirtschaft und Hotelbetriebswirtschaft sowie für die
Erzieherausbildung und in Einzelfällen auch für Pflegeberufe möglich. Bei der Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen wie zum Beispiel zum/zur Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Meister/in in verschiedenen Berufen besteht keine Altersgrenze.
Die monatlichen Förderbeträge, die je nach Ausbildungsgang und persönlichen Voraussetzungen zwischen 276 und 882 Euro betragen, müssen nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Es lohnt sich daher, einen Antrag online, per E-Mail oder per Post beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Nähere Informationen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter den
Telefonnummern 06341 940-745 oder -746 sowie online unter www.suedliche-weinstrasse.de/bafoeg.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße