Textilien dürfen seit Jahresbeginn aufgrund einer EU-weit gültigen Richtlinie nicht mehr im Restmüll entsorgt und verbrannt werden. Stattdessen sind sie zu recyceln, wenn eine Verwertung, wie sie derzeit für die meisten Materialien machbar ist, möglich ist. „Allerdings sorgt die neue Richtlinie, nach der beschädigte und nicht mehr tragbare Alttextilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen, derzeit für Verwirrung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern“, weiß Rolf Mäckel, Leiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße.
Der EWW hat viele Anfragen in Sachen Textilien erhalten. Es herrsche allgemeine Unsicherheit bei dem Thema, so Mäckel, „weil zum Teil auch irreführende und effekthaschende Veröffentlichungen, vor allem in den Sozialen Medien, kursieren.“ Der Eigenbetrieb informiert daher entsprechend über die aktuelle Situation und über einen Service auf den WertstoffWirtschaftszentren (WWZ) Nord bei Edesheim und Süd bei Billigheim-Ingenheim, der bald eingeführt wird.
Das steht in den Vorgaben
Die EU-Richtlinie unterscheidet nicht explizit zwischen tragbarer, beschädigter oder zerschlissener Kleidung. Vielmehr sollen zukünftig alle Textilien getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Das betrifft auch Bettwäsche, Gardinen, Stofftiere oder löchrige Socken. Ziel dieser Regelung ist es, Ressourcen besser zu nutzen und Textilfasern im Kreislauf zu belassen, um sie weiter zu verwerten. Damit wäre auch für den Textilabfall ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft verbunden.
Das ist neu: Kaputte Kleidung und Stoffreste gehören nicht mehr in den Restmüll
Die wichtigste Neuerung betrifft nicht mehr tragbare Textilien, wie kaputte, zerrissene Kleidung oder Stoffreste: Diese dürfen seit Jahresbeginn nicht mehr in die Restmülltonne und nicht als Restmüll bei den WWZ Nord oder Süd abgegeben werden. Stattdessen müssen sie getrennt gesammelt und recycelt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße wird aus diesem Grund ein neuer Service angeboten.
Textilien, die nicht in die bekannten Altkleidercontainer gehören, zum Beispiel, weil sie zerschlissen sind, können zukünftig an den WertstoffWirtschaftszentren abgegeben werden. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft wird hierzu Sammelcontainer auf den beiden WWZ in Ingenheim und Edesheim aufstellen. Sobald das dafür erforderliche Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist, werden weitere Informationen in auf der Webseite des EWW (www.suedliche-weinstrasse.de/abfall) und in der SÜW-WertstoffApp zu finden sein. Wichtig ist dabei, dass die Textilien sauber und trocken sind. Auch dürfen in die Sammelcontainer bei den WertstoffWirtschaftszentren keine kontaminierten Textilien zum Recycling eingeworfen werden. Mit Öl verschmutze Lappen können als Problemabfall an den entsprechenden Sammeltagen in den Ortsgemeinden oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Tragbare Kleidung weiterhin in die Altkleidercontainer
Die Sammlung von tragbarer Kleidung durch karitative und private Altkleidersammlungen hat sich seit Jahren bewährt und funktioniert auch weiterhin sehr gut im Landkreis. Daher sieht der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft keinen Anlass, selbst in die Sammlung tragbarer Altkleider einzusteigen. Gut erhaltene, tragbare Kleidung gehört also nach wie vor in die bekannten Altkleidercontainer oder können bei den Annahmestellen der Tafeln und Hilfsorganisationen abgegeben werden. Sämtliche Sammelstellen und Containerstandorte, auch diejenigen, die nicht auf öffentlichen Grundstücken eingerichtet sind, werden in naher Zukunft auch über die SÜW-WertstoffApp des Eigenbetriebes abrufbar sein.
Der EWW kann jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, welche Textilien bei den Sammelstellen oder Annahmestellen in den einzelnen Ortsgemeinden angenommen werden können. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die jeweiligen Hinweise an den Containern zu beachten – insbesondere, ob dort ausschließlich gut erhaltene Altkleidung oder alle Arten von Textilien abgegeben werden können.
Für weitere Informationen zu den neuen Regelungen oder zur Abgabe von Textilien an den WertstoffWirtschaftszentren steht die Abfallberatung des EWW gerne telefonisch unter den Nummern 06341 940-429, -428 oder -420 sowie per E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de zur Verfügung.
Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße