Dran denken: Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe bis spätestens 17. März bei Kreisverwaltung einreichen

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An der Schulbuchausleihe teilnehmen können Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schulen die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule besuchen.

Wenn das Einkommen der Eltern beziehungsweise der/des Sorgeberechtigten zu gering ist, um die Kosten für Schulbücher eines Kindes zu tragen, dann kann die kostenfreie Ausleihe von Schulbüchern beantragt werden, die sogenannte Lernmittelfreiheit.

Noch bis 17. März können entsprechende Anträge für bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden, mittels Papierantrag oder online unter www.suedliche-weinstrasse.de/lernmittelfreiheit.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe: Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels, Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im PAMINA-Schulzentrum Herxheim, Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach sowie Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße (Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule) mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben.

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) werden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 17. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in vereinzelten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Anträge auf Lernmittelfreiheit für die kreiseigenen Schulen können auch online auf der Webseite der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de/lernmittelfreiheit gestellt werden. Ist der Online-Antrag gestellt, erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der Bescheid darüber, ob die Lernmittelfreiheit bewilligt oder abgelehnt wurde, erfolgt auf dem Postweg.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet. Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen.

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 26.500 Euro, bei zwei Kindern 30.250 Euro, bei drei Kindern 34.000 Euro sowie bei vier Kindern 37.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (brutto) bei einem Kind 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro sowie bei vier Kindern 34.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich auch hier die Bruttoeinkommensgrenze um 3750 Euro.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Die dafür benötigten Zugangsdaten zum Schulbuchportal werden im Mai über die Schulen verteilt werden.

Bei allen Fragen rund um die Schulbuchausleihe und die Lernmittelfreiheit hilft die Schulabteilung der Kreisverwaltung gerne unter der Telefonnummer 06341 940-180 weiter.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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