Im Landkreis Südliche Weinstraße sind ab sofort Veranstaltungen, ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt.
Das hat der Kreis per Allgemeinverfügung erlassen und setzt damit die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt, dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die
Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um verwundbare Personengruppen zu schützen“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.
Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.
Zudem sind auf größeren Veranstaltungen auch vulnerable Gruppen (insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem) in nicht unerheblicher Zahl anwesend. Auch kann nicht sicher gewährleistet werden, dass notwendige Hygieneanforderungen durchweg eingehalten werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de unter „Aktuelles > Wichtige Infos zum Corona-Virus“ einsehbar.