Auf Grund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie werden vermehrt Konsumgüter und sonstige Waren über Liefer- und Paketdienste bestellt. Dass diese Bestellungen deutlich zugenommen haben, merkt der zuständige Entsorger anhand der Mengen zusätzlicher Verpackungen bei der Papierabfuhr.
Zusätzliche Verpackungen aus Pappe und Kartonagen werden neben den Gefäßen bereitgelegt. Leider erfolgt dies in vielen Fällen als ungebündelter Haufen, in nicht zerkleinerten Paketen und in großen Mengen. Die Beistellungen werden jedoch nur dann vom Entsorgungsunternehmen mitgenommen, wenn sie gebündelt (nicht lose) und so zerkleinert bereitgestellt werden, dass sie in die Papiertonne passen würden. Die Füllmenge einer 240 l Standardtonne, wie sie bei mehr als 95% aller Haushalte vorhanden ist, darf nicht überschritten werden. Diese Regelung wird bereits seit September 2019 so gehandhabt.
In den letzten Wochen war es nicht zu umgehen, dass einige Beistellungen liegen bleiben mussten. Grund war der hohe zusätzliche Zeitaufwand für das Laden nicht gebündelter und größerer Mengen von Papier, Pappe und Kartonage.
Eine vollständige Mitnahme aller Beistellungen hätte zur Konsequenz gehabt, dass die Zeit nicht zur Leerung aller Papiertonnen auf den täglichen Touren ausgereicht hätte, was bei der Leerung von bis zu 1.200 Gefäßen je Sammeltour und Fahrzeug nachvollziehbar sein müsste.
Die Kreisverwaltung bittet daher zu berücksichtigen, dass Papierabfälle, die nicht in die Tonnen passen, mengenmäßig begrenzt und nur in der beschriebenen Art und Weise mitgenommen werden.
In einem unserer Nachbarkreise werden aktuell überhaupt keine Beistellungen mehr mitgenommen, weil sich viele Mitbürger nicht an die Vorgaben hielten. Eine solche Einschränkung möchte der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft im Landkreis SÜW gerne vermeiden.