Mit legalen Graffitis gegen illegale Schmierereien: Neues Kunstwerk am LGS-Aussichtsturm in Landau fertiggestellt

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Die Wand am Aussichtsturm auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände in Landau ziert jetzt ein echter Till Heim: Der Graffiti-Künstler hat sein Kunstwerk im Auftrag des städtischen Bauamts dort fertiggestellt. Mit geometrischen Figuren in vielen verschiedenen Farben hat Heim die Graufläche verschönert. Sein Ziel: Mit dem Wandbild positive Energie und Leichtigkeit zu transportieren.

Beigeordneter Lukas Hartmann machte sich jetzt vor Ort ein Bild von dem „neuen Farbklecks“ in der Stadt: „Seit mehreren Jahren bereits setzt die Stadt Landau auf legale Graffitis, um den öffentlichen Raum noch attraktiver zu machen. Das hilft auch, illegale Schmierereien einzudämmen.“ Till Heim ist in dieser Sache ein verlässlicher Partner: Von ihm stammen zum Beispiel auch die Kunstwerke vor der Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz, an der Brücke Süd auf dem LGS-Gelände und am Eingang der Kita Ponyhof.

Umzug steht bevor: Städtische Ausländerbehörde ab Mittwoch, 24. Juni, in der Klaus-von-Klitzing-Straße zu finden – Weiterhin telefonische Terminvereinbarung nötig

Ab Mittwoch, 24. Juni, ist die Ausländerbehörde der Stadt Landau in der Klaus-von-Klitzing-Straße 2 im 1. Obergeschoss zu finden. Während des Umzugs in die neuen Räumlichkeiten – von Donnerstag, 18. Juni, bis Dienstag, 23. Juni – bleibt die Abteilung des städtischen Ordnungsamts für den Publikumsverkehr geschlossen; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht erreichbar.

Generell gilt: Um die Serviceleistungen der Ausländerbehörde in Anspruch zu nehmen, müssen Bürgerinnen und Bürger vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie werden dann zum vereinbarten Zeitpunkt im Wartebereich in Empfang genommen und in das entsprechende Büro begleitet. Die geltenden Hygieneregelungen, wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sind zu beachten. Die Nutzung des „Außenschalters“ und Vorsprachen ohne Termin sind nicht mehr möglich. 

Termine können unter den folgenden Rufnummern vereinbart werden:
• Aufenthaltsrecht: 0 63 41/13 32 43 oder 13 32 45
• Ausstellung und Verlängerung von Gestattungen und Duldungen: 0 63 41/13 32 42 oder 13 32 44
• Einbürgerungsverfahren, Staatsangehörigkeitssachen: 0 63 41/13 32 41

Pressemitteilungen der Stadt Landau in der Pfalz.

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