„Was in der Kausa Kern dringend erforderlich ist, sind endlich klare Entscheidungen mit dem Ziel einer Abberufung von Frau Kern aus dem Schuldienst an Landauer Schulen und umfassende Aufklärung über die fatalen Abläufe der vergangenen Tage“, so CDU-Landtagsabgeordneter Peter Lerch zu diesem aktuellen Thema.
Nach mehreren Gesprächen, welche Lerch am Wochenende mit Personen aus dem Umfeld der Schule geführt hat, sieht er den Schulfrieden an der Landauer Nordringschule nachhaltig gestört und bei einem Verbleib von Frau Kern auch nicht mehr für reparabel. Die Elternschaft ist massiv aufgebracht und einzelne Eltern haben bereits untersagt, dass ihr Kind von Frau Kern unterrichtet wird. Derzeit läuft eine eigene Resolution des Schulelternbeirates um ihrem Protest noch mehr Wirkung zu verschaffen. Man kann sich vorstellen, dass eine solche Kontroverse auch das Klima in der Lehrerschaft deutlich belastet. Ob und wie Elternbeirat und Lehrerschaft in die Entscheidung über die Versetzung von Frau Kern eingebunden waren, hat Lerch Ministerin Hubig befragt. „Aber leider habe ich auf meine 2 Schreiben vom 23. und 26. August bis heute keine Antwort und noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten“, so der Landtagsabgeordnete.
Es ist laut Lerch nicht nachvollziehbar, dass die Versetzung aus gesundheitlichen Gründen auf der Basis eines einfachen Attestes aber ohne die Einschaltung des Gesundheitsamtes erfolgte. Auch muten die Entscheidungsabläufe chaotisch an. So verkündet der oberste Chef der Schulaufsicht, Präsident Linnert, an einem Tag, dass Frau Kern nicht mehr alleine Kindern unterrichten darf, dies aber dann trotzdem geschah, weil die Schule offensichtlich nicht entsprechend instruiert war. Auch völlig unverständlich, warum die Schulaufsicht zwischenzeitlich die Unterrichtung in den Grundschulen untersagte, nicht jedoch an der Förderschule für Lernbehinderte. Lerch hinterfragt auch, warum Präsident Linnert und Schulministerin Dr. Hubig diesem Treiben so lange untätig, oder zumindest wirkungslos zugesehen haben.
„Bei allem Verständnis für geregelte, auch juristisch gefestigte Entscheidungsabläufe, kann es – zur zwingend notwendigen Wiederherstellung des Schulfriedens – nur eine Abberufung von Frau Kern geben“, so Lerch abschließend.