Seit heute gilt in Rheinland-Pfalz die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Im Wesentlichen umfasst die neue Verordnung Maßnahmen, die den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (insgesamt max. 10 Personen) erlauben, den Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche regeln und die Schließung von Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben sowie Cafés, Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen anordnen. Abhol- und Lieferdienste sind gestattet; der Einzelhandel soll unter Auflagen geöffnet bleiben.
Nachdem die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim gemeinsam ein aus- und abgewogenes Maßnahmenbündel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Südpfalz auf den Weg gebracht hatten, das nun von den verschärften Bund-Länder-Regelungen abgelöst wurde, betonen Landrat Dietmar Seefeldt, Landrat Dr. Fritz Brechel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch, dass sie ein einheitliches Vorgehen für Gesamtdeutschland zwar begrüßen, manche Einschränkungen, vor allem im Gastronomie-, Hotellerie- und Kulturbereich, jedoch kritisch sehen: „Die Verantwortlichen dieser Branchen haben sich viele Gedanken gemacht. Sie haben funktionierende Hygienekonzepte erarbeitet, um diese Sparten des öffentlichen Lebens trotz Corona aufrechterhalten zu können. All diese Mühen sind jetzt überholt. Die von Bund und Ländern erlassenen Maßnahmen sind ein harter Schlag.“ Jetzt sei es wichtig, die Hürden für die zugesagte finanzielle Unterstützung möglichst gering zu halten. „Kleinbetriebe und Mittelständler brauchen jetzt schnelle Soforthilfen, denn bei vielen geht es um die Existenz.
Insbesondere Mittelständler und Selbstständige müssen Staatshilfen einfach beantragen können.“ Im Frühjahr seien die bürokratischen Hürden zu hoch für spürbare Soforthilfen gewesen: „Wenn die Bearbeitung der angekündigten Soforthilfen zu lange andauert und in der Folge die Auszahlung auf sich warten lässt, wie dies im Frühjahr der Fall war, kann es bei vielen Mittelständlern zu Existenznöten kommen. Bei einem neuen Soforthilfeprogramm müssen alle Betriebe im Gastronomie-, Hotellerie- und Kulturbereich eine angemessene Berücksichtigung finden und nicht durch zahlreiche Klauseln ausgebremst werden“, fordern die Kreischefs und der Stadtchef.
Nach den Neuregelungen werden Theater, Museen, Konzerthäuaser, Kinos, Spielhallen, Spielbanken, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Kosmetikstudios, Wellnessmassagepraxen und Tattoostudios geschlossen. Übernachtungsangebote im In- und Ausland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Physio-, und Ergotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege und Friseursalons sollen weiterhin gestattet bzw. geöffnet bleiben. Weiterhin ermöglicht ist der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Kindertagesstätten und Schulen sollen je nach Infektionsgeschehen weiterhin geöffnet bleiben.
Die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch betonen die Dringlichkeit, die AHA-Regel einzuhalten. Auch das Lüften, für das die Regel um ein „L“ ergänzt wurde, sei eine wichtige Präventionsmaßnahme, von der es Gebrauch zu machen gelte.
Weitere Informationen zu den Neuregelungen finden sich unter www.corona.rlp.de.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz.