Gebhart zum Bevölkerungsschutzgesetz
„Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz, das am morgigen Mittwoch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, antworten wir auf den weiteren Pandemieverlauf. Wesentliche Neuerungen werden getroffen: Es wird künftig einen Anspruch auf Impfungen gegen das Coronavirus geben. Dies gilt insbesondere u.a. für besonders gefährdete Gruppen wie ältere oder gesundheitlich vorbelastete Patienten“. Gebhart stellt ausdrücklich klar, dass es auch in Zukunft keine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben wird. „Die Regelung dieses Anspruchs ist aufgrund der nach wie vor dynamisch verlaufenden Pandemie ein ganz wichtiger Punkt, um zukünftig bundesweit möglichst zielgenau und schnell eine hohe Durchimpfungsrate erreichen zu können.“
Auch sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Schutzmasken vor, wiederum für besonders vulnerable Patientengruppen. Die Erstattung der Kosten erfolgt dabei aus Bundesmitteln. In dem Gesetz wird zudem klargestellt: „Für Eltern gilt, dass sie eine Entschädigung für Verdienstausfall erhalten, wenn ihre Kinder unter Quarantäne gestellt werden“.
Des Weiteren wird im Infektionsschutzgesetz die grundsätzliche Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen der Länder („Corona-Verordnungen“) konkretisiert. Damit wird unter anderem dem Umstand Rechnung getragen, dass die bisherige Rechtsgrundlage für die Regelungen der Länder teilweise als nicht ausreichend gesehen wurde. Und im Gesetz wird geregelt, dass Krankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen für frei gehaltene Betten bekommen, um Intensivkapazitäten für COVID 19 -Patienten freizuhalten.
Thomas Gebhart