Aufgrund der steigenden COVID-19-Fallzahlen im Klinikum Landau-Südliche Weinstraße haben das gemeinsame Gesundheitsamt der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße sowie das Landesuntersuchungsamt mit der Geschäftsführung des Klinikums abgestimmt, Beschäftigte und Patienten des Klinikums an den Standorten Landau und Annweiler als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen. Damit wird für diese Personen die seit heute geltende Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen wirksam. Sie müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Die Regelungen für Beschäftigte und Patienten treten ab morgen, Donnerstag, 10. Dezember, in Kraft.
Gleichzeitig wird seitens des Gesundheitsamts die Systemrelevanz der Mitarbeiter anerkannt, sodass die Personen ihre Arbeitsstelle aufsuchen können, um so die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Diese Verfahrensweise entspricht den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
„Diese Maßnahmen sind jetzt notwendig und richtig. Durch das diffuse Infektionsgeschehen und der Tatsache, dass auf fast allen Stationen der Kliniken Indexpersonen sind, musste reagiert werden, um das Infektionsgeschehen zu durchbrechen“, betonen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch, die zugleich Gesellschafter des Klinikums Landau-SÜW sind.
Die Klinikumsleitung kann die getroffenen Maßnahmen aufgrund der hohen Infektionszahlen nachvollziehen und unterstützt diese aktiv. „Wir wenden eine sehr umfangreiche Teststrategie an und identifizieren auch dadurch viele an SARS-CoV-2 infizierte Personen ohne Symptome. Dies ist sehr wichtig, um Infektionsketten aufzudecken und zu durchbrechen. Deshalb halten wir auch die Quarantäneentscheidung in der aktuellen Situation für sachgerecht. Wir tun unser Bestmögliches in allen Berufsgruppen des Klinikums, denn der Schutz und das Wohl unserer Patienten wie auch unserer Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität“, so Geschäftsführer Dr. Guido Gehendges, Ärztlicher Direktor Dr. Hans-Christian Hogrefe und Pflegedirektor Ralf Levy.
Die Patienten werden bis zur Entlassfähigkeit in der Klinik verbleiben und nach der Entlassung im häuslichen Umfeld ihre Quarantäne abhalten. Pflegebedürftige Personen und Personen aus Senioreneinrichtungen sollten nach Möglichkeit die komplette Quarantäne im Klinikum abhalten, um eine Infektionsverschleppung in Pflegeeinrichtungen zu verhindern. Für die Bediensteten des Klinikums, bei denen kein positives Testergebnis vorliegt, endet die häusliche Quarantäne am 16. Dezember 2020, sofern an diesem Tag ein negatives Testergebnis vorliegt und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt und keine anderen Indikationen für eine weitere Absonderung (z. B. typische Krankheitszeichen) vorliegen.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Südliche Weinstraße, der Stadt Landau in der Pfalz und des Klinikums Landau-SÜW.