Wie auch schon in den vergangenen Jahren besteht für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 die Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen besuchen sowie sich an der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße (Berufsfachschule I und II sowie die höhere Berufsfachschule) befinden, die Möglichkeit an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen. Dies betrifft die Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden.
Das Internetportal ist ab dem 21. Mai bis einschließlich 21. Juni geöffnet. Hierfür erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten, um sich online zu registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Der vorgenannte Zeitraum zur Anmeldung muss eingehalten werden. Eine verspätete Anmeldung im Online-Portal ist nicht möglich.
Entscheiden sich Eltern für die entgeltliche Schulbuchausleihe, ist auch dann eine Anmeldung erforderlich, wenn die Schülerin oder der Schüler bereits im Besitz von Lernmitteln ist und diese für das folgende Schuljahr noch benötigt werden.
Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule oder Klassenstufe die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, wird aus Gründen der Fristwahrung empfohlen, trotzdem eine Anmeldung durchzuführen. Eine verspätete Anmeldung ist auch hier nicht möglich.
Für Eltern, die über keinen Internetzugang und PC verfügen, gibt es an den Schulen Servicestellen, die die Eltern bei der Anmeldung unterstützen. Die Informationen zu den Servicestellen erhalten Interessierte telefonisch im Sekretariat in ihrer jeweiligen Schule.
Wurde bereits ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung ist in diesen Fällen bereits durch die Kreisverwaltung erfolgt.
Bei Fragen steht das Schulbuchteam der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter Tel. 0 63 41 / 940 180 zur Verfügung.