Weitere Lockerungen im Kreis SÜW: Innengastronomie kann öffnen

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Ab dem morgigen Mittwoch, 2. Juni 2021, treten im Landkreis Südliche Weinstraße weitere Lockerungen in Kraft. Dafür gibt es gleich zwei Gründe: So lag die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50, sodass ab morgen die Regeln für Kommunen mit einer Inzidenz von unter 50 gelten. Außerdem hat das Land Rheinland-Pfalz für morgen die dritte Stufe des sogenannten Perspektivplans angekündigt, die landesweit noch weitergehende Lockerungen vorsieht.

Die Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Südliche Weinstraße sind zuletzt deutlich zurückgegangen. Am heutigen Dienstag gab es im ganzen Landkreis Südliche Weinstraße keine einzige Neuinfektion mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Die tagesaktuelle 7-Tages-Inzidenz für SÜW liegt laut Landesuntersuchungsamt bei 17,2.

Aktuell liegt die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab morgen gültig ist, noch nicht vor. Klar ist in jedem Fall, dass ab morgen die Innengastronomie an der Südlichen Weinstraße unter Auflagen wieder zulässig sein wird. Es gelten in der Innengastronomie die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts und die Testpflicht. Die Einschränkungen für Hotels werden weiter zurückgenommen, zum Beispiel wird das Frühstück in Hotels und vergleichbaren Einrichtungen entsprechend der Regelungen für die Gastronomie auch innen möglich sein. Die Laienkultur darf im Freien mit bis zu zehn Personen proben, zuzüglich einer anleitenden Person. Kontaktloser Sport ist ab morgen im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen zuzüglich eines Trainers oder einer Trainerin möglich. Drinnen sind es bis zu fünf Personen zuzüglich eines Trainers oder einer Trainerin. Aufgrund der aktuellen, sommerlichen Wetterlage für viele eine gute Nachricht: Ab morgen dürfen laut Ankündigung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Freibäder wieder öffnen.

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